Eltern wirken im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz §9) am Geschehen in der Tageseinrichtung mit. Jedes Jahr werden daher zu Beginn des Kindergartenjahres von der Elternversammlung je Gruppe zwei Elternvertreter in den Elternbeirat der Einrichtung gewählt.
Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Eltern gegenüber dem Träger und der Leitung der Kita. Er nimmt Wünsche, Anregungen und Kritik der Eltern entgegen und erarbeitet mit dem Team und der Leitung konstruktive Lösungsvorschläge, um das Umfeld in der Kita für die Kinder optimal zu gestalten. Der Elternbeirat unterstützt das Team bei Veranstaltungen oder Festen und regt interessierte Mütter und Väter dazu an, in der Einrichtung aktiv zu werden.
Der Rat der Tageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers und der Kita sowie den Mitgliedern des Elternbeirates. Er tagt in der Regel mindestens zweimal im Jahr. In einer von gegenseitigem Respekt und Vertrauen getragenen Atmosphäre beraten die Mitwirkenden die Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Kita und deren räumliche, sachliche und personelle Ausstattung. Darüber hinaus werden Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung verabredet.